Fortbildung im Selbststudium

Fortbildungsentscheidungen aus früheren Rundbriefen

Auch Entscheidungen aus früheren Rundbriefen stehen Ihnen noch zur Verfügung.

Die von der Arbeitsgemeinschaft zur Verfügung gestellte Möglichkeit der Fortbildung im Selbststudium soll Ihnen ermöglichen, Ihre Fortbildungsstunden einfach und flexibel zu erfüllen. Bis zu fünf Fortbildungsstunden nach § 15 FAO dürfen im Selbststudium absolviert werden. 

Um Ihnen die größtmögliche Flexibilität zu bieten, können Sie die Fortbildungsfragen zur jeweils aktuellen Entscheidung entweder sofort absolvieren oder bis zu einem Jahr nach Empfang des Rundbriefs damit warten. Das ermöglicht es Ihnen auch, mehrere oder gar alle Fortbildungsstunden auf einmal zu bearbeiten, wenn Sie das wünschen.

Aktuell sind folgende Entscheidungen aus früheren Rundbriefen in der Lernplattform eingestellt:

Rundbrief 1/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 19.11.2015, IX ZR 198/14: Anwendung des § 103 InsO auf Bauverträge
  • BGH, Beschluss v. 19.11.2015: IX ZB 59/14: Mitwirkungspflichten des Schuldners bei Nutzung einer Eigentumswohnung in der Insolvenz 

Rundbrief 2/2016 (1,5 Stunden):

  • BAG, Urteil v. 19.11.2015, 6 AZR 559/14: Ausschlussfrist im Insolvenzplan

Rundbrief 3/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 17.12.2015, IX ZR 143/13: Vergleich über die Haftungshöhe eines Gesellschafters mit dem Insolvenzverwalter

Rundbrief 4/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Urteil v. 12.05.2016, IX ZR 65/14: Anfechtung von Zahlungen im Rahmen eines Sanierungsversuchs

Rundbrief 6/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Beschluss v. 14. Juli 2016, IX ZB 31/14: Kalte Zwangsverwaltung und ihre Vergütung

Rundbrief 7/2016 (1 Stunde):

  • BGH, Beschluss v. 21. Juli 2016, IX ZB 58/15: Sonderinsolvenzverwaltung
  • BGH, Beschluss v. 22. September 2016, IX ZB 29/16: Restschuldbefreiung 

 

Mit folgendem Link gelangen Sie zur Fortbildungsplattform:

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