Wissenschaftspreis

Es sind bereits mehrere Bewerbungen für den erstmals von der Arbeitsgemeinschaft ausgelobten Wissenschaftspreis eingegangen. Noch ist die Einreichung von Bewerbungen möglich, da die Bewerbungsfrist erst am 30. September 2016 endet. 

Die Arbeitsgemeinschaft lädt daher junge Wissenschaftler/innen ein, Dissertationen oder Habilitationen mit insolvenzrechtlichem Bezug einzureichen – interdisziplinäre Arbeiten sind ausdrücklich willkommen!

Der Wissenschaftspreis ist insgesamt dotiert mit € 10.000. Der Preisträger sowie der ihn betreuende Lehrstuhl oder das betreuende Institut als Impulsgeber und Förderer erhalten jeweils einen Geldbetrag in Höhe von € 5.000,00. 

Der Preisträger hat die Möglichkeit, auf dem Deutschen Insolvenzrechtstag seine Arbeit in einem Kurzvortrag vorzustellen. Die Preisverleihung findet anschließend in diesem Rahmen statt.

Weitere Informationen insbesondere über das Bewerbungsverfahren finden Sie hier.

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