Europa

Aktuelle Gesetzgebung: EU-Konsultation zum Insolvenzrahmen und EuInsVO

Während der deutsche Gesetzgeber gerade die neue EuInsVO ins deutsche Recht einpasst, legt die EU-Kommission nach der erfreulichen Beteiligung an der Konsultation einen straffen Zeitplan vor.

(1) Mitte 2017 wird die neue EuInsVO in Kraft treten, das BMJV arbeitet mit Hochdruck an der Einpassung der zahlreichen verfahrensrechtlichen Fragen ins deutsche Recht und der damit entsprechenden Sicherheit für den Rechtsanwender. In unserer Veranstaltung am 17. Oktober 2016 in Berlin – „Fit für die neue EuInsVO 2.0? – Praktische Handhabung und Einpassung der EuInsVO ins deutsche Recht und Ausblick auf das Europäische Insolvenzrecht“ – erhalten Sie aus erster Hand Einblicke und Antworten auf drängende praktische Fragen.

Zugleich wirft der Brexit Fragen dazu auf, ob und wie grenzüberschreitende Insolvenzen künftig ablaufen werden. Ein Ausblick hierzu wird die Veranstaltung abrunden.

Das ausführliche Programm und ein Anmeldeformular finden Sie hier.

 

(2) Wir danken für die rege Beteiligung an der Öffentlichen Konsultation der EU-Kommission über einen wirksamen Insolvenzrahmen in der EU hin, auf die wir in unseren Rundschreiben mehrfach hingewiesen hatten. Die Konsultation lief bis zum 14. Juni 2016. Nach Auskunft der EU-Kommission kamen 30% der Rückmeldungen aus Deutschland!

Der DAV hat durch den Ausschuss Insolvenzrecht in Zusammenarbeit mit der Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft zu den Plänen der EU-Kommission Stellung genommen (Stellungnahme 18/2016). Außerdem hat die Europagruppe der Arbeitsgemeinschaft gemeinsam mit dem Ausschuss Insolvenzrecht Ausfüllhinweise für die öffentliche Konsultation erarbeitet (Stellungnahme 27/2016).

In diesem Zusammenhang fand am 12. Juli 2016 in Brüssel eine Konferenz mit dem Titel „Convergence of insolvency frameworks within the European Union – the way forward“ statt. Deutschland war durch Vertreter des DAV, des VID und des Gravenbrucher Kreises, aber auch Repräsentanten der Banken und Kreditversicherer sowie des Bundestages und des BMJV bestens vertreten.

In der Diskussion wurde die Einführung eines Rahmens für ein vorinsolvenzliches Verfahren begrüßt, aber auch hervorgehoben, dass Eigentumsrechte auf Schuldner- wie auf Gläubigerseite zu berücksichtigen sind und von Anfang an - etwa durch ausreichende Aufsicht und gut geschulte Gerichte - dem Missbrauch vorzubeugen sein wird. Die Konferenz bildete gleichzeitig den Schlusspunkt der Konsultation, so dass mit dem Entwurf einer Richtlinie durch die Kommission noch in diesem Herbst zu rechnen ist.

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