Rechtliches

Aktuelle Gesetzgebungsentwürfe

Mit Antragserleichterungen für die Flutopfer reagiert der Bundestag auf aktuelle Ereignisse.

(1) Der Deutsche Bundestag hat in der Sitzung vom 23. Juni 2016 Hilfen für Opfer der starken Regenfälle in den vergangenen Wochen beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 08. Juli 2016 zugestimmt.

Das „Gesetz zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bei hochwasser- und starkregenfallbedingter Insolvenz“ sieht vor, dass die Insolvenzantragspflicht des § 15a InsO ausgesetzt ist, solange die Betroffenen ernsthafte Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen führen und dadurch begründete Aussicht auf eine Sanierung besteht. Längstens soll die Antragspflicht bis zum 31. Dezember 2016 ausgesetzt sein.

Den genauen Wortlaut des Gesetzes finden Sie hier.

Weitere Hilfen für die Unwetteropfer sieht das Bundesfinanzministerium in einem BMF-Schreiben vom 29. Juni 2016 vor.

 

(2) In seiner Sitzung am 07. Juli 2016 hat der Deutsche Bundestag einen neuen Absatz 2 in § 407a ZPO eingefügt, wonach ein Sachverständiger unverzüglich prüfen muss, ob mögliche Interessenkonflikte vorliegen, und dies bejahendenfalls dem Gericht mitzuteilen hat (BT-Drs. 18/6985 S. 14).

Die Pflicht zur unaufgeforderten Mitteilung von Interessenkonflikten trifft auch gerichtlich eingesetzte Sachverständige in Insolvenzverfahren. Verstößt ein Gutachter gegen die Mitteilungspflicht, so verliert er gem. § 8a Abs. 1 JVEG seinen Vergütungsanspruch, es sei denn, er hat die Unterlassung nicht zu vertreten.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit wurde in der vom Rechtsausschuss geänderten Fassung angenommen. Der Bundesrat muss dem Gesetz nicht zustimmen.

(3) Die Bundesregierung hat am 13. Juli 2016 einen Gesetzentwurf zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung verabschiedet.

Der Deutsche Anwaltverein hatte in seiner Stellungnahme Nr. 30/2016 u.a. durch den Insolvenzrechtsausschuss zum Referentenentwurf Stellung genommen.

Nähere Informationen zum Regierungsentwurf sowie die Stellungnahmen zum Referentenentwurf finden Sie hier.

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