Rechtliches

Gesetzgebungsverfahren

Neues von § 104 InsO und der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung.

  1. Nachdem das Urteil des BGH vom 9.6.2016 (IX ZR 314/14) für Aufregung gesorgt hat (vgl. Rundschreiben 6/2014, war am 20.10.2016 die erste Lesung des Gesetzesentwurfs im Deutschen Bundesrat; der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 4.11.2016 darüber beraten. Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat den Gesetzesentwurf in der Sitzung vom 9.11.2016 behandelt.

Ergänzend finden Sie hier die Stellungnahme des DAV Nr. 43/16 sowie die Stellungnahme des Bundesrats.

 

  1. Der Gesetzesentwurf zur strafrechtlichen Vermögensabschöpfung ist am 23.11.2016 Gegenstand einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags. Der Gesetzentwurf wurde am 29.9.2016 erstmals im Deutschen Bundestag beraten.

Der Bundesrat hat am 23.9.2016 eine Stellungnahme beschlossen. Die Stellungnahme des DAV Nr. 30/2016 finden Sie hier.

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